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   SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09   

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SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09 (https://dejure.org/2010,19362)
SG Mannheim, Entscheidung vom 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09 (https://dejure.org/2010,19362)
SG Mannheim, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - S 8 AL 3179/09 (https://dejure.org/2010,19362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung durch fachkundige Stelle - Rechtsweg - Anforderung an Maßnahme - Angemessenheit der Maßnahmekosten - verfassungswidrige Ermächtigungsgrundlage der AZWV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für Verfahren über die Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung; Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage der Anerkennungsverordnung und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) aus § 87 Sozialgesetzbuch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    § 87 SGB III verfassungswidrig, §§ 2-6 AZWV unwirksam

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    § 87 SGB III verfassungswidrig, §§ 2-6 AZWV unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung; Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage der AZWV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09
    Auch der Inhalt der genannten Regelungen lassen mithin die besondere Bedeutung, die der Zulassung von Maßnahmen zukommen soll, erkennen (vgl. hierzu auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 5. Juni 2003, Az.: B 11 AL 59/02 R, zitiert nach Juris, Rnrn. 15 ff).

    Da die fachkundige Stelle aufgrund des Antrags gemäß § 7 AZWV über die Anerkennung einer Maßnahme zu entscheiden hat, trifft sie eine Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die für die Klägerin auf Außenwirkung gerichtet ist (vgl. BSG vom 5. Juni 2003 a.a.O., Rn. 17).

  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82

    Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufwendung von finanziellen Mitteln

    Auszug aus SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09
    Die Begriffe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beinhalten zugleich einen Beurteilungsspielraum im Sinne einer Einschätzungsprärogative (vgl. dazu Urteil des BSG vom 29. Februar 1984, Az.: 8 RK 27/82, zitiert nach Juris, Randnr. 20; Olk a.a.O., Randnr. 17).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Auszug aus SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09
    Die Beurteilung, ob eine Entscheidung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30. Januar 1990, Az.: 11 RAr 87/88, zitiert nach Juris, Randnr. 32).
  • LSG Hamburg, 30.01.2009 - L 5 B 3/09

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entziehung der Zulassung durch eine

    Auszug aus SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09
    Aufgrund der Regelung der Voraussetzungen in § 85 SGB III ergeht dieser auf dem Gebiet der Arbeitsförderung, so dass es sich vorliegend um eine Streitigkeit gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG handelt (so auch die Auffassung des Landessozialgerichts - LSG - Hamburg vom 30. Januar 2009, Az.: L 5 B 3/09 ER AL, zitiert nach Juris, Randnr. 2; Niewald in Gagel, Kommentar zum SGB 111, 34. Ergänzungslieferung 2009, § 84 Randnr. 33).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Es kann dahinstehen, ob - wofür vieles spricht - die Regelung der §§ 84 bis 87 ff SGB III keine den Maßstäben des Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz (GG) entsprechende Ermächtigungsnorm für die §§ 2 bis 6 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) ist (vgl dazu Eicher, aaO, § 87 RdNr 20, Stand Februar 2009; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 87 RdNr 24 f, Stand August 2006; SG Mannheim, Urteil vom 9.2.2010 - S 8 AL 3179/09; vgl auch Roos, Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff SGB III, 2008, 157 ff, der allerdings einen Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz annimmt) und deshalb eine Zertifizierung auch nach Inkrafttreten der AZWV durch die BA selbst möglich, wenn nicht sogar zwingend, ist (dazu Eicher, aaO, RdNr 22, Stand Februar 2009) ; jedenfalls ordnet § 15 Abs. 1 AZWV für - wie hier - bis 31.12.2005 begonnene Maßnahmen ausdrücklich an, dass die BA die Aufgaben von fachkundigen Stellen weiterhin wahrnimmt, soweit nicht Zertifizierungsstellen nach dieser Verordnung tätig werden.
  • SG Braunschweig, 09.10.2013 - S 9 AL 215/11

    Anspruch auf Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme bei bindend gewordenem

    Es fehlt insoweit an einer ausreichenden Ermächtigungsnorm im SGB III für den Erlass der Rechtsverordnung (Sozialgericht (SG) Mannheim, Urteil vom 09.02.2010, S 8 AL 3179/09, zit. nach juris).
  • SG Osnabrück, 28.04.2015 - S 43 AL 60/11
    Dabei lässt die Kammer offen, ob die vorgenannten Vorschriften der mittlerweile außer Kraft getretenen AZWV mangels ausreichender Ermächtigungsnorm im SGB III rechtswidrig sind (so SG Mannheim, Urteil vom 09.02.2010, S 8 AL 3179/09; dem folgend: SG Braunschweig, Urteil vom 09.10.2013, S 9 AL 215/11; mit dieser Tendenz ebenfalls: BSG, Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R), da zumindest eine Möglichkeit der Agentur für Arbeit bestand, die Maßnahme nach § 12 AZWV zuzulassen.
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